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Elektrobikes

Die unterstützende Fahrgeschwindigkeit mit dem Elektromotor ist bis auf 45 Km/h begrenzt. Bei einer Unterstützung bis 25 Km/h gilt das Elektrovelo immer noch als Fahrrad. Velovignette Pflicht. Helm-Empfehlung.

Bei den Modellen mit einer Elektro-Unterstützung bis 45 Km/h gilt nach Strassengesetz das Mofaschild und somit ist die Anforderung im min. die Mofaprüfung! Umbau eines bestehenden Velos mit einem Elektromotor ist möglich!

Hier das aktuelle Gesetz des Bundes zu E-Bike, gültig ab 1.7.2012. [111 KB]

Abbildung: mit BionX -

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